Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Sakag Computer- und Webservice (im folgenden Sakag genannt) 1. Geltungsbereich Die allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Sakag gelten fuer saemtliche Leistungen und den sonstigen Geschaeftsverkehr mit Sakag. Abweichende Geschaeftsbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurueckgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 2. Angebote / Preisaenderungen Angebote der Sakag sind verbindlich fuer die Dauer von 1 Monat seit Zugang des Angebotes. Bei Leistungen von Sakag, die laenger als einen Monat nach Zugang des Angebotes erfolgen, ist Sakag berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit Lohn- oder sonstige Kosten erhoeht haben. Koennen sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verstaendigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzanspruechen zum Ruecktritt von dem Vertrag berechtigt. 3. Reparatur- und Serviceleistungen Die Leistung wird nach Wahl von Sakag am Ort der Aufstellung des Geraetes oder in der Werkstatt erbracht. Fuer die Leistungen gilt die jeweils gueltige Preisliste. Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhaengig vom Ergebnis zu entrichten. Die fuer einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von Sakag wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Sakag nicht zu vertreten ist. Sakag kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn - der beanstandete Fehler bei der ueberpruefung nicht auftritt; - ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; - der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geraeten nicht ermoeglicht hat; - der Auftrag storniert wurde und Sakag bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag waehrend der Ausfuehrung storniert wird; - die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. Weisen die aufgefuehrten Arbeiten Maengel auf, die sich auf vorsaetzliches oder grob fahrlaessiges Verhalten von Sakag zurueckfuehren lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darueber hinausgehende Ansprueche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, Sakag wird Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit nachgewiesen. Dies gilt auch fuer Mangelfolgeschaeden. Fuer Beschaedigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu ueberholenden Gegenstaende bei Durchfuehrung der Serviceleistungen haftet Sakag, sofern diese auf grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz von Sakag beruhen. In diesem Fall leistet Sakag nach ihrer Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschaedigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprueche sind ausgeschlossen. Ausgebaute oder/und ersetzte Teile gehen ohne Entschaedigung in unser Eigentum ueber, es sei denn, sie werden dem Kunden belassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmaessig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; fuer Datenverluste oder/und -aenderungen uebernimmt Sakag keine Haftung. Wird ein Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden aus der Werkstatt abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemaess Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf von zwei Monaten entfaellt jede Pflicht zur weiteren Aufbewahrung und auch jede Haftung fuer Beschaedigung oder Untergang der Sache. Nach Ablauf der Zweimonatsfrist darf Sakag die Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten gegen den Kunden freihaendig veraeussern, wobei ein etwaiger Mehrerloes dem Kunden zusteht. Ausgebaute Teile sind Sondermuell und im Zweifel von dem Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gueltigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag fuer fernmuendliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Sakag zustande. 4. Schulung und Beratung Ansprueche gegen Sakag wegen Schulungs-/Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Schulung/Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft ueber Erwerb, Installation oder/und aenderungen an einem Geraet zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfaellt auch, sofern die Schulung/Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes/beratendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, so beruehrt dies den Honoraranspruch von Sakag nicht; das Risiko der Verhinderung traegt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchfuehrung der Schulung/Beratung von dem Auftrag zurueck, stehen Sakag 10 % der Netto- Schulungs- o. Beratungssumme zu. Erfolgt der Ruecktritt waehrend der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Massgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Auftrag gesondert abgerechnet wird. 5. Tarife / Zahlungsbedingungen / Verzug Bei kniffligen Faellen wird ein Pauschaltarif angesetzt. Der Zeitaufwand ist auch dann zu vergueten, wenn ein Auftrag nicht beendet werden kann; etwa wenn eine Reparatur oder Modifikation unwirtschaftlich waere, technisch unmoeglich waere oder der Auftrag auf Wunsch des Kunden nicht beendet wird. Zahlungen sind faellig spaetestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Reparatur- und Wartungsrechnungen bis 100,00 € sind sofort in bar zu zahlen. Auf Reparatur- und Wartungsrechnungen ueber 100,00 € wird ein Skonto in Hoehe von 5% auf den Nettobetrag gewaehrt, wenn die Zahlung sofort in bar erfolgt. Schecks und Wechsel jeder Art werden lediglich erfuellungshalber angenommen. Diskont-, Bank- und Wechselspesen gehen zulasten des Vertragspartners von Sakag. Teilleistungen berechtigen den Vertragspartner der Sakag nicht, faellig gestellte Zahlungen bis zur vollstaendigen Leistung zurueckzubehalten; im Zweifel ist diese vorausleistungspflichtig. Eine Aufrechnung gegenueber Zahlungsanspruechen von Sakag ist nur moeglich mit von Sakag ausdruecklich anerkannten oder rechtskraeftig titulierten Forderungen. 6. Gewaehrleistung / Schadensersatz Es wird im Allgemeinen, soweit nicht anders vereinbart, eine Gewaehrleistung von 6 Monaten vereinbart. Bei berechtigten Maengelruegen hat Sakag zunaechst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgueltig fehl, kann der Kunde Minderung verlangen. Ansprueche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn Sakag Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt. Gewaehrleistungsverpflichtungen seitens Sakag bestehen nicht bei Maengeln, Mangelfolgeschaeden bzw. Schaeden, die zurueckzufuehren sind auf: betriebsbedingte Abnutzung; unsachgemaessen Gebrauch und ueberbeanspruchung des Wartungs-/Servicegegenstandes; Bedienungsfehler und fahrlaessiges Verhalten des Kunden; Nichtbeachtung der Vorschriften ueber Behandlung, Pflege und Wartung des Wartungs-/Servicegegenstandes; Betrieb mit falscher Stromart, -staerke oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen; Brand, Blitzschlag, Explosion oder netz- und wetterbedingte ueberspannungen; Feuchtigkeit aller Art; falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- oder Verarbeitungsdaten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstaende nicht ursaechlich fuer die geruegten Maengel sind. Natuerlicher Verschleiss, Beschaedigungen durch unsachgemaesse Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehoers sowie Schaeden durch Veraenderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von Sakag autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zulasten des Kunden. Ergibt die ueberpruefung einer Maengelanzeige, dass kein Gewaehrleistungsfall vorliegt, ist Sakag berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Maengelruegen sind unverzueglich und schriftlich gegenueber Sakag vorzubringen. Der Ersatz von Mangelfolgeschaeden ist ausgeschlossen. Sakag haftet nicht fuer Schaeden, die nicht im Wartungs-/Servicegegenstand selbst entstanden sind. Entgangener Gewinn und sonstige Vermoegensschaeden werden von Sakag nicht ersetzt. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begruendet ist. Fuer die Wiederbeschaffung von Daten haftet Sakag nicht, es sei denn, dass Sakag deren Vernichtung vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht hat. Im kaufmaennischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberuehrt. 7. Webseiten A.) Darstellung der Seiten / Suchmaschineneintraege / Referenzen 1. Darstellung der Internet-Seiten Die Internet-Seiten werden nach besten Moeglichkeiten fuer die gaengigsten Browser optimiert. Sakag gibt keine Gewaehr fuer eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und Browsern. 2. Suchmaschinen Suchbegriffe und Stichwoerter werden durch den Auftraggeber festgelegt. Sakag kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewaehr fuer eine gute Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen. 3. Sakag ist berechtigt, fertiggestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen. B.) Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet Der Kunde verpflichtet sich: 1. die fuer die Erstellung oder aenderung der Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfuegung zu stellen und Sakag bei Rueckfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen. 2. Sakag die Installation technischer Einrichtungen zu ermoeglichen, soweit dies fuer die Nutzung eines Dienstes erforderlich ist. 3. Der Inhalt der Auftraggeber-Internetseiten muss mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang stehen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile aufweisen. Informationen, die illegale Aktivitaeten unterstuetzen, sowie Links zu Servern mit pornographischen Inhalten sind verboten. 4. die "Netiquette" im Internet einzuhalten 5. Sakag verpflichtet sich, jeden Auftrag mit groesstmoeglicher Sorgfalt auszufuehren. Sakag haftet fuer entstandene Schaeden nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Ein ueber den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 6. Mit der Genehmigung von Entwuerfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber uebernimmt dieser die Verantwortung fuer die Richtigkeit von Texten und Bildern. 7. Fuer die vom Auftraggeber freigegebenen Entwuerfe, Texte und Reinausfuehrungen entfaellt jede Haftung von Sakag. 8. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Sakag geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemaessen Geschaeftsablauf zu gewaehrleisten. Gemaess § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. 9. Schlussbestimmung Sollte einer dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung beruehrt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. 10. Erfuellungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung Fuer Leistungen wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart, mit der Massgabe, dass Sakag berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Kunden zu klagen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegte nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik, ist der Geschaeftssitz von Sakag Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt des Kaeufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Sakag Computer- und Webservice / Carsten Belling Pannwitzstr. 58 / 13403 Berlin Tell: 0177 77 23 605 / Fax: 03212 1040 682 Web: www.sakag.de / Mail: info@sakag.de Ust.Id.Nr.: 17/223/00083